| Tax-
und Kostenrechnung
Die Taxordnung regelt die Tarife und die Nebenkosten. Die Pensionspreise
werden vom Stiftungsrat festgelegt und jährlich der Teuerung
sowie den betrieblichen Gegebenheiten angepasst.
Pensionspreis
Im Jahr 2010 gelten folgende Pensionspreise:
| 1. Stufe |
Fr. 103.- |
im Einzelzimmer |
Fr. 98.- |
im Doppelzimmer |
| 2. Stufe |
Fr. 125.- |
im Einzelzimmer |
Fr. 120.- |
im Doppelzimmer |
Im Pensionspreis sind inbegriffen:
- Miete des Zimmers
Pflegebett, Nachttisch, Schrank, Tisch und Stühle, Beleuchtung, Vorhänge sind vorhanden. Weitere Möbelstücke sowie Zimmerschmuck können mitgebracht werden.
Jedes Zimmer ist ausgestattet mit Notrufanlage, sowie Radio- TV- und Telefonanschluss.
- 3 Hauptmahlzeiten;
Mineralwasser, Kaffee und Tee sowie ein Getränk am Nachmittag sind inbegriffen
- Besorgung der Leib- und Bettwäsche
- Verbrauchsmaterial für die Pflege, Handtücher, etc.
- Heizung, Strom, Wasser, Benutzung von Dusche und Bad
- Benutzung der Pflege bei vorübergehender Krankheit
- Teilnahme an Aktivitäten und Unterhaltung
Im Pensionspreis nicht inbegriffen sind zusätzliche Getränke,
Näharbeiten, Coiffeur, Podologin, Telefongebühren, persönliche
Versicherungen.
Pflegetaxen
Die Pflegedienstleistungen werden gemäss Abkommen der Walliser Alters- und Pflegeheime mit den Krankenkassen über das BESA-System erhoben und direkt den Krankenkassen in Rechnung gestellt.
Ebenso die Arzt- und Medikamentenkosten.
Die Hilflosenentschädigung der Ausgleichskasse ist gemäss obgenanntem Abkommen Teil der Pflegeentschädigung und steht dem Heim zu.
Pensionspreis bei Abwesenheit
Ab 4. Tag erfolgt eine Reduktion von Fr. 15.- pro Tag, jedoch längstens für 90 Tage im Jahr. Einzelne Mahlzeiten werden nicht vergütet. Bei Spitalaufenthalt wird der Abzug vom 1. Tag an gewährt.
In- und Austrittstage werden voll berechnet. Dies gilt auch bei Ferien- und Spitalaufenthalten
Beim Vorliegen von aussergewöhnlichen Gründen kann
die Heimkommission im Einzelfall Bestimmungen dieser Taxordnung
modifizieren.
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