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Aktuelles

Einladung zur SCHRIFTLICHEN 29.Stifterversammlung vom
15. Mai 2020 der Stiftung Alters- und Pflegeheim St. Antonius


Wie Sie sicher wissen, dürfen aufgrund des durch den Bundesrat angeordneten Versammlungsverbots im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise aktuell keine Generalversammlungen mit mehr als fünf Teilnehmern unter physischer Teilnahme der Stifter durchgeführt werden. Derzeit ist ungewiss, ob diese Massnahmen verlängert werden. Dadurch befinden sich viele Gesellschaften im Ungewissen, wann sie eine Generalversammlung in üblicher Form durchführen und damit das Geschäftsjahr 2019 ordentlich abschliessen können. Um den Gesellschaftern die Möglichkeit zu geben, sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren, hat der Bundesrat mit Verordnung vom 16.03.2020 beschlossen, Generalversammlungen ausnahmsweise auch auf schriftlichem Weg zu erlauben (Art. 6a Covid-19 Verordnung).