Angebot
Langzeitaufenthalter im St. Antonius
Pensionspreis
- CHF 109.00 im Einzelzimmer / CHF 104.00 im Doppelzimmer
Bewohner aus den Stiftergemeinden (Saas-Almagell, Saas-Balen, Saas-Fee, Saas-Grund und Eisten) - CHF 125.00 im Einzelzimmer / CHF 120.00 im Doppelzimmer
Bewohner aus allen anderen Gemeinden
Im Pensionspreis sind folgende Leistungen inbegriffen:
- Pflegebett, Nachttisch, Schrank, Tisch und Stühle, Beleuchtung und Vorhänge sind vorhanden
- Notrufanlage sowie Radio-, TV- und Telefonanschluss
- Vollpension (3 Mahlzeiten)
- Mineralwasser, Kaffee und Tee sowie ein Getränk nach Wahl sind inbegriffen
- Besorgung der Leib- und Bettwäsche
- Pflege- und Betreuungsleistungen
- Pflegematerial
- Freiwillige Teilnahme an Aktivitäts- und Unterhaltungsprogrammen
- Bedürfnisgerechte Reinigung
- Verbrauchsmaterial wie Glühbirnen, WC-Papier
- Heizung, Strom, Wasser
- Rollator / Rollstuhl
- Coiffeur (ausser Dauerwelle und Färben)
Im Pensionspreis nicht inbegriffen sind folgende Zusatzleistungen:
- Kosten für Pflege (siehe Beteiligung der Krankenkassen), Arzt und Medikamente
- Zusätzliche Getränke
- Telefongrundgebühren pauschal Fr. 20.- pro Monat
- Kosten Telefongespräche
- Radio- und Fernsehgebühren lt. Rechnung Billag (Prämienbefreiung ab BESA-Stufe 5)
- Prämien für private Versicherungen (Hausrat, Haftpflicht)
- Kosten für Fusspflege (Podologin bzw. kosmetische Fusspflegerin)
- Kosten für Namensetiketten (Beschriftung der Kleider)
- Einzeltransporte (bspw. zum Arzt)
Finanzierung der Pflegekosten
Mit einem auf Kantonsebene angewandten Einstufungssystem (Besa) wird der Pflegebedarf jedes Bewohners von diplomiertem Pflegepersonal sowie dem Hausarzt des Bewohners beurteilt und einer Pflegestufe 1 bis 12 zugeordnet.
Am 01.01.2015 trat das neue Gesetz über die Planung und Finanzierung der Langzeitpflege in Kraft. Diese Gesetzesgrundlagen ändern insbesondere die Verteilung der Finanzierung des Kantons und der Gemeinden bezüglich der Langzeitpflege und führen eine Beteiligung der Bewohner an den Pflegekosten in den Pflegeheimen ein.
Beteiligung der Bewohner
Die Beteiligung des Bewohners an den Pflegekosten ist abhängig vom Reinvermögen des Versicherten sowie der Pflegestufe des Bewohners.
Vermögen | Beteiligung prozentual | Beteiligung nominal |
---|---|---|
Bezüger von Sozialhilfe |
0% |
|
bis Fr. 100‘000 |
0% |
|
von Fr. 100‘000 bis Fr. 199‘999 |
5% |
Fr. 5.75 pro Tag |
von Fr. 200‘000 bis Fr. 499‘999 |
10% |
Fr. 6.40 - 11.50 pro Tag |
ab Fr. 500‘000 |
20% |
Fr. 6.40 – 23.00 pro Tag |
Beteiligung der Krankenkassen
Ein Vertrag zwischen den Krankenkassen sowie den Alters- und Pflegheimen des Kantons Wallis regelt die Beteiligung der Krankenkassen an der Finanzierung der Pflegeleistungen.
Für das Jahr 2017 wurden folgende Tagesansätze mit den Krankenkassen festgelegt.
Besa 1: Fr. 9.60 |
Besa 7: Fr. 67.20 |
Besa 2: Fr. 19.20 |
Besa 8: Fr. 76.80 |
Besa 3: Fr. 28.80 |
Besa 9: Fr. 86.40 |
Besa 4: Fr. 38.40 |
Besa 10: Fr. 96.00 |
Besa 5: Fr. 48.00 |
Besa 11: Fr. 105.60 |
Besa 6: Fr. 57.60 |
Besa 12: Fr. 115.20 |
Einen Selbstbehalt von 10% dieser Tagespauschalen werden die Krankenkassen dem Bewohner in Rechnung stellen. Zu den Pflegekosten sind auch die Kosten für Arztbesuche und Medikamente hinzuzuzählen.
Kurzaufenthalter
Ein Kurzaufenthaltsbett ist ein zeitlich begrenzter Aufenthalt in einer Pflegeinstitution.
Die Leistungen für Kurzaufenthalter decken sich mit jenen der stationären Bewohner. Die Finanzierung von Kurzaufenthalter ist kantonal geregelt.
|
Pensionspreis |
Pflegekosten |
---|---|---|
Bezug eines Kurzaufenthaltsbettes zur Entlastung von Angehörigen sowie zur Übergangspflege mit anschliessender Rückkehr nach Hause. Der Aufenthalt ist für maximal 30 Tage vorgesehen. Für einen längeren Aufenthalt muss beim Kanton ein Gesuch gestellt werden. |
Fr. 50.- / Tag |
Keine direkte Kostenbeteiligung der Bewohner, jedoch 10% Selbstbehalt an Zahlung Krankenkasse |
Bezug eines Kurzaufenthaltsbettes durch Personen, welche auf den Bezug eines stationären Bettes warten (Wartebetten). Die Aufenthaltsdauer darf 4 Monate pro Jahr nicht übersteigen. |
Fr. 115.- / Tag |
Beteiligung an Pflegekosten analog stationären Bewohnern |
Ergänzungsleistungen
Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (EL) helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Sie sind ein rechtlicher Anspruch und keine Fürsorge oder Sozialhilfe. Die Anmeldung erfolgt über die AHV-Gemeindezweigstelle. Die Pro Senectute kann Ihnen bei der Beratung und beim Ausfüllen ebenfalls behilflich sein.
Hilflosenentschädigung
Wer bei alltäglichen Lebensverrichtungen wie Ankleiden, Aufstehen, Absitzen, Essen, Körperpflege etc. die Hilfe anderer Menschen benötigt, ist im Sinne der IV «hilflos» und kann eine Hilflosenentschädigung erhalten. Es handelt sich um eine Ergänzung zur Finanzierung der Pflegekosten und wird an jene entrichtet, welche die Hilfe leisten.
Personen, die eine Hilflosenentschädigung beziehen sind verpflichtet, den gesetzlich festgelegten Anspruch im Haus St. Antonius beim Eintritt zu melden. Dieser Betrag wird gemäss kantonalen Weisungen dem Bewohner zusätzlich in Rechnung gestellt.
Pflege und Betreuung
Unser engagiertes Pflegeteam sorgt dafür, dass Sie sich wohl fühlen und Ihre Selbständigkeit und Aktivität lange bewahren können. Wir bieten professionelle Pflege und Betreuung für Menschen in allen Pflegestufen an.
Die Pflege betrachten wir als einen Prozess der Beziehungsaufnahme, der Begleitung, der Unterstützung und des Loslassens.
Aktivierung
Das Team in der Aktivierung unterstützt die Bewohner in der Alltagsgestaltung und motiviert sie, ihre Lebenssituation aktiv mitzugestalten. In der Aktivierung werden körperliche, geistige, emotionale und soziale Fähigkeiten der Bewohner in Gruppen- und/oder Einzeltherapien individuell gefördert, unterstützt und erhalten. Alle Aktivitäten sind freiwillig. Entsprechend den Möglichkeiten und Fähigkeiten der Bewohner werden Mittel gewählt, wie gesellige, kognitive, gestalterische und lebenspraktische Aktivitäten.
Demenzabteilung
In unserer speziellen Wohngruppe können wir Demenzkranke betreuen. Unser Betreuungskonzept bietet Menschen mit einer Demenzerkrankung Strukturen, die zugleich Sicherheit und Freiraum schaffen. Die wertschätzende Haltung der Pflegenden stärkt das Selbstwertgefühl der Bewohner und trägt zu einer Atmosphäre des Wohlfühlens und der Geborgenheit bei.
Physiotherapie
Die Physiotherapie befindet sich in unmittelbarer Nähe des Altersheimes. Bei ärztlicher Verordnung einer Physiotherapie für die Bewohner kommen die Therapeuten ins Altersheim. Die Praxis rechnet direkt mit der Krankenkasse ab.
Ärzte und medizinische Versorgung
Wir haben freie Arztwahl. Im Rahmen des Eintritts ist vorgängig mit dem Hausarzt abzuklären, ob er / sie bereit ist Heimbesuche zu gewährleisten. Andernfalls besteht die Möglichkeit sich für die Arztpraxis in Saas-Grund (Dr. Markus Müller) oder die Arztpraxis in Saas-Fee (Stephan und Stephanie Kuonen) zu entscheiden. Die Verlegung in ein Spital erfolgt auf ärztliche Anordnung.
Palliativ Care
Unsere Haltung sowie die Pflege und Begleitung während dem Sterbeprozess basiert auf dem Konzept der Palliativ Care. Sie soll den Betroffenen bis zuletzt eine möglichst hohe Lebensqualität ermöglichen. Palliative Behandlung versteht das Sterben als natürlichen Teil des Lebens. Im Zentrum steht für uns das Aufmerksam werden für die Bedürfnisse und Wünsche des schwerkranken und sterbenden Menschen. Wichtig dabei ist uns die Würde des Menschen zu bewahren, belastende Symptome wie Schmerzen, Übelkeit, Atemnot und Müdigkeit zu lindern und soziale und psychologische Begleitung anzubieten. Die Sterbenden und ihre Angehörigen betrachten wir dabei als Einheit.