Angebot
Unser Angebot
Langzeitaufenthalter im St. Antonius
Pensionspreis
- CHF 115.00 im Einzelzimmer / CHF 110.00 im Doppelzimmer
Bewohner aus den Stiftergemeinden (Saas-Almagell, Saas-Balen, Saas-Fee, Saas-Grund und Eisten) - CHF 130.00 im Einzelzimmer / CHF 125.00 im Doppelzimmer
Bewohner aus allen anderen Gemeinden
Im Pensionspreis sind folgende Leistungen inbegriffen:
- Pflegebett, Nachttisch, Schrank, Tisch und Stühle, Beleuchtung und Vorhänge
- Notrufanlage sowie Radio- und TV-Anschluss
- Vollpension (3 Mahlzeiten)
- Mineralwasser, Kaffee und Tee und ein zusätzliches Getränk
- Leib- und Bettwäsche
- Pflegematerial
- Freiwillige Teilnahme an Aktivitäts- und Unterhaltungsprogrammen
- Zimmerreinigung
- Verbrauchsmaterial wie Glühbirnen, WC-Papier etc.
- Heizung, Strom und Wasser
- Rollator / Rollstuhl
Im Pensionspreis nicht inbegriffen sind folgende Zusatzleistungen:
- Kosten für Pflege (siehe Beteiligung der Krankenkassen), Arzt und Medikamente
- Zusätzliche Getränke
- Telefonanschluss (monatlich) CHF 25.00
- Kosten Telefongespräche
- Miete TV-Gerät (monatlich) CHF 5.00
- Prämien für private Versicherungen (Hausrat, Haftpflicht).
- Fusspflege
- Beschriftung Wäsche (einmalig) CHF 50.00 / pro Nämeli CHF 0.50
- Transportdienst (z. B. zum Arzt), wenn möglich sollen Transporte durch Angehörige und das Taxi Kleeblatt gemacht werden. Wenn der Transport durch das Heim gemacht wird, gelten folgende Preise: CHF 0.80 pro Kilometer / Begleitperson CHF 50.-- pro Stunde
- Coiffeur CHF 10.00 (waschen) CHF 20.00 (schneiden)
- Stundenansatz Hauswart nach Aufwand CHF 50.00
- Schlussreinigung bei Austritt pauschal CHF 200.00
- Schlussreinigung bei Todesfall pauschal CHF 300.00 (zusätzliche Aufwände werden gemäss Stundenansatz Hauswart verrechnet)
- Depot (wird vor dem Heimeintritt in Rechnung gestellt)
- Bewohnende aus Stiftergemeinden CHF 3'500.00
- Bewohnende aus anderen Gemeinden CHF 4'100.00
Finanzierung der Pflegekosten
Mit einem auf Kantonsebene angewandten Einstufungssystem (Besa) wird der Pflegebedarf jedes Bewohners von diplomiertem Pflegepersonal sowie dem Hausarzt des Bewohners beurteilt und einer Pflegestufe 1 bis 12 zugeordnet.
Am 01.01.2015 trat das neue Gesetz über die Planung und Finanzierung der Langzeitpflege in Kraft. Diese Gesetzesgrundlagen ändern insbesondere die Verteilung der Finanzierung des Kantons und der Gemeinden bezüglich der Langzeitpflege und führen eine Beteiligung der Bewohner an den Pflegekosten in den Pflegeheimen ein.
Beteiligung der Bewohner
Die Beteiligung des Bewohners an den Pflegekosten ist abhängig vom Reinvermögen des Versicherten sowie der Pflegestufe des Bewohners.
Vermögen | Beteiligung prozentual | Beteiligung nominal |
---|---|---|
Bezüger von Sozialhilfe |
0 % |
|
bis CHF 100‘000 |
0 % |
|
von CHF 100‘000 – 199‘999 |
5 % |
CHF 5.75 pro Tag |
von CHF 200‘000 – 499‘999 |
10 % |
CHF 6.40 – 11.50 pro Tag |
ab CHF 500‘000 |
20 % |
CHF 6.40 – 23.00 pro Tag |
Beteiligung der Krankenkassen
Ein Vertrag zwischen den Krankenkassen sowie den Alters- und Pflegheimen des Kantons Wallis regelt die Beteiligung der Krankenkassen an der Finanzierung der Pflegeleistungen.
Für das Jahr 2022 wurden folgende Tagesansätze mit den Krankenkassen festgelegt.
Besa 1: CHF 9.60 |
Besa 7: CHF 67.20 |
Besa 2: CHF 19.20 |
Besa 8: CHF 76.80 |
Besa 3: CHF 28.80 |
Besa 9: CHF 86.40 |
Besa 4: CHF 38.40 |
Besa 10: CHF 96.00 |
Besa 5: CHF 48.00 |
Besa 11: CHF 105.60 |
Besa 6: CHF 57.60 |
Besa 12: CHF 115.20 |
Einen Selbstbehalt von 10 % der Tagespauschalen werden die Krankenkassen dem Bewohner in Rechnung stellen. Zu den Pflegekosten sind auch die Kosten für Arztbesuche und Medikamente hinzuzuzählen.
Kurzaufenthalter
Ein Kurzaufenthaltsbett ist ein zeitlich begrenzter Aufenthalt in einer Pflegeinstitution.
Die Leistungen für Kurzaufenthalter decken sich mit jenen der stationären Bewohner. Die Finanzierung von Kurzaufenthalter ist kantonal geregelt.
|
Pensionspreis |
Pflegekosten |
---|---|---|
Bezug eines Kurzaufenthaltsbettes zur Entlastung von Angehörigen sowie zur Übergangspflege mit anschliessender Rückkehr nach Hause. Der Aufenthalt ist für maximal 30 Tage vorgesehen. Für einen längeren Aufenthalt muss beim Kanton ein Gesuch gestellt werden. |
CHF 50.00 / Tag |
Keine direkte Kostenbeteiligung der Bewohner, jedoch 10 % Selbstbehalt an Zahlung Krankenkasse. |
Bezug eines Kurzaufenthaltsbettes durch Personen, welche auf den Bezug eines stationären Bettes warten (Wartebetten). Die Aufenthaltsdauer darf vier Monate pro Jahr nicht übersteigen. |
CHF 115.00 / Tag |
Beteiligung an Pflegekosten analog stationären Bewohnern. |
Ergänzungsleistungen
Für finanziell schlechter gestellte Personen ist es möglich, zusätzlich zur AHV-Rente eine Ergänzungsleistung bei der Ausgleichskasse geltend zu machen. Ein entsprechendes Gesuchsformular ist bei den AHV-Zweigstellen der Gemeinden erhältlich. Pro Senectute steht Ihnen bei weiterführenden Fragen für das Einreichen eines Gesuches beratend zur Seite.
Wir informieren die Ausgleichskasse über den Eintritt in unsere Institution. Bei Personen, welche bereits Ergänzungsleistungen beziehen, wird die Rente entsprechend den anrechenbaren Kosten angepasst. Wir empfehlen dem Bezüger / der Bezügerin die Anpassung der Rente zu kontrollieren und allenfalls mit der Ausgleichskasse Kontakt aufzunehmen.
Hilflosenentschädigung
Wer bei alltäglichen Lebensverrichtungen wie Ankleiden, Aufstehen, Absitzen, Essen, Körperpflege etc. die Hilfe anderer Menschen benötigt, ist im Sinne der IV «hilflos» und kann eine Hilflosenentschädigung erhalten. Es handelt sich um eine Ergänzung zur Finanzierung der Pflegekosten und wird an jene entrichtet, welche die Hilfe leisten.
Personen, die eine Hilflosenentschädigung beziehen sind verpflichtet, den gesetzlich festgelegten Anspruch im Haus St. Antonius beim Eintritt zu melden. Dieser Betrag wird gemäss kantonalen Weisungen dem Bewohner zusätzlich in Rechnung gestellt.
Pflege und Betreuung
Unser engagiertes Pflegeteam sorgt dafür, dass Sie sich wohl fühlen und Ihre Selbständigkeit und Aktivität lange bewahren können. Wir bieten professionelle Pflege und Betreuung für Menschen in allen Pflegestufen an.
Die Pflege betrachten wir als einen Prozess der Beziehungsaufnahme, der Begleitung, der Unterstützung und des Loslassens.
Aktivierung
Das Team in der Aktivierung unterstützt die Bewohner in der Alltagsgestaltung und motiviert sie, ihre Lebenssituation aktiv mitzugestalten. In der Aktivierung werden körperliche, geistige, emotionale und soziale Fähigkeiten der Bewohner in Gruppen- und/oder Einzeltherapien individuell gefördert, unterstützt und erhalten. Alle Aktivitäten sind freiwillig. Entsprechend den Möglichkeiten und Fähigkeiten der Bewohner werden Mittel gewählt, wie gesellige, kognitive, gestalterische und lebenspraktische Aktivitäten.
Demenzabteilung
In unserer speziellen Wohngruppe können wir Demenzkranke betreuen. Unser Betreuungskonzept bietet Menschen mit einer Demenzerkrankung Strukturen, die zugleich Sicherheit und Freiraum schaffen. Die wertschätzende Haltung der Pflegenden stärkt das Selbstwertgefühl der Bewohner und trägt zu einer Atmosphäre des Wohlfühlens und der Geborgenheit bei.
Physiotherapie
Die Physiotherapie befindet sich in unmittelbarer Nähe des Altersheimes. Bei ärztlicher Verordnung einer Physiotherapie für die Bewohner kommen die Therapeuten ins Altersheim. Die Praxis rechnet direkt mit der Krankenkasse ab.
Ärzte und medizinische Versorgung
Wir haben freie Arztwahl. Im Rahmen des Eintritts ist vorgängig mit dem Hausarzt abzuklären, ob er / sie bereit ist Heimbesuche zu gewährleisten. Andernfalls besteht die Möglichkeit sich für die Arztpraxis in Saas-Grund (Dr. Markus Müller) oder die Arztpraxis in Saas-Fee (Stephan und Stephanie Kuonen) zu entscheiden. Die Verlegung in ein Spital erfolgt auf ärztliche Anordnung.
Palliative Care
Unsere Haltung sowie die Pflege und Begleitung während dem Sterbeprozess basiert auf dem Konzept der Palliative Care. Sie soll den Betroffenen bis zuletzt eine möglichst hohe Lebensqualität ermöglichen. Palliative Behandlung versteht das Sterben als natürlichen Teil des Lebens. Im Zentrum steht für uns das Aufmerksam werden für die Bedürfnisse und Wünsche des schwerkranken und sterbenden Menschen. Wichtig dabei ist uns die Würde des Menschen zu bewahren, belastende Symptome wie Schmerzen, Übelkeit, Atemnot und Müdigkeit zu lindern und soziale und psychologische Begleitung anzubieten. Die Sterbenden und ihre Angehörigen betrachten wir dabei als Einheit.